Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von flaming squeegee

 

Unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, selbst wenn der Kunde eigene Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

Auftrag und Annahme

Der Besteller ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei Ware, die nicht vorrätig ist, sind wir berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme abzulehnen.

 

 Lieferfrist und Lieferumfang

1. Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie der Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

 

 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

 

3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss ist. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

 

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

 

4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

 

5. Geringe Farbabweichungen zwischen Vorlage und Endprodukt stellen keinen Mangel dar.

 

Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden gelten zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden dem Besteller ebenso wie weitere Versandkosten (etwa Kosten der Transportversicherung) gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

 

Abnahme, Gefahrenübergang und Beanstandungen

1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe durch Lieferung eines von uns beauftragten Transportunternehmens an den Besteller oder einen von diesem bekannten Dritten.

 

Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

 

2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder groß fahrlässig in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

 

3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes, spätestens mit der Übergabe an das Transportunternehmen, auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

 

4. Für Beanstandungen durch Besteller, die nicht Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Regelungen:

Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware an den Besteller oder den von diesem benannten Dritten schriftlich anzuzeigen.

 

Nicht offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von einem Jahr nach Auslieferung an den Besteller oder den von diesem benannten Dritten schriftlich anzuzeigen.

Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn die Vertragsparteien in dauerhaften Geschäftsbeziehungen stehen oder wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

 Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die Preisänderungen in Ergänzung der vorgenannten Regelung außerdem zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

 

 

 

Gewährleistung

 1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: Während eines Zeitraumes von einem Jahr nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache).

 

 Gegenüber einem Verbraucher verlängert sich diese Frist auf zwei Jahre.

 

 Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Mangel nicht beseitigen (Fehlschlagen der Nacherfüllung) oder sind für den Besteller weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

 

 Gegenüber einem Besteller, der nicht Verbraucher ist, sind Schadensersatzansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

 

 2. Wegen weitgehender Ansprüche und Rechte haften wir für eigene Pflichtverletzungen oder Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch für Fahrlässigkeit.

 

 Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Eigentumsvorbehalt

 1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

 

 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

 

 3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten als Rücktritt vom Vertrag.

 

 Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

 

 4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 

 6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

 

 7. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

 

 8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

 

Haftung und Delikt

 Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

 

 

 

Zahlungsbedingungen

 1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

 2. Verzugszinsen berechnen wir gegenüber Kaufleuten mit 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber allen übrigen Bestellern mit 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

 

 3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

 

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 1. Erfüllungsort ins Berlin.

 

 2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

 

 

 

Sonstiges

 1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

 

 2. Widersprechende und ergänzende Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind ausgeschlossen.

 

 3. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 4. Rücksendungen sind schriftlich anzukündigen.

 

 5. Sämtliche Retouren werden laut unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als Guthaben verbucht.

 

 6. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung per Nachnahme oder Vorauskasse vor.

 

7. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

 

 

 

flaming squeegee

 Sitz der Gesellschaft:

 Gabriel-Max Str. 9, 10245 Berlin

 Amtsgericht: Berlin Lichtenberg

 Geschäftseigentümer: Jens Kühne